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Leitsätze unseres Arbeitskreises
für ein respektvolles Zusammenleben in einer multireligiösen Gesellschaft
Als Arbeitskreis stehen wir für Grundsätze ein, wie sie zwei befreundete Organisationen formuliert haben:
- 9 Leitsätze für das Zusammenleben und den gegenseitigen Respekt in einer multireligiösen Gesellschaft (IRAS COTIS)
Neuen Kollektivmitgliedern legen wir diese Leitsätze zur Stellungnahme vor.
- Kategorie: Über uns
Kurzporträt des Trägervereins
Als interreligiöser Arbeitskreis setzen wir uns ein für das friedliche Zusammenleben der Religionen im Kanton Thurgau und fördern den interreligiösen Dialog. Durch die Gespräche wachsen Beziehungen, ja Freundschaften zwischen Menschen verschiedener Bekenntnisse. Durch die Auseinandersetzung mit den anderen kann aber auch der eigene Glauben an Tiefe und Freude gewinnen.
Unsere Ziele verfolgen wir u.a. durch Begegnungen, Informationsveranstaltungen, Beratungen, interreligiöse Feiern sowie über unsere Webseite thurgau-interreligiös.ch.
Der interreligiöse Arbeitskreis ist als Verein organisiert. Wir zählen 30 Einzelmitglieder und 15 Kollektivmitglieder. Alle Beteiligten arbeiten ehrenamtlich. Wir verstehen uns nicht als Dachorganisation oder Interessenvertretung religiöser Einrichtungen, sondern pflegen als zivilgesellschaftliche Plattform den interreligiösen Dialog nach innen und nach aussen.
- Mitgliedschaft einzeln: Fr. 30.- jährlich, gültig bis Ende 2022
- Mitgliedschaft kollektiv: Fr. 100.- jährlich, gültig bis Ende 2022
Beratungen
Wir beraten Sie gerne, wenn …
- Katechetische Lehrpersonen mit einer Reli-Klasse eine Moschee, eine Synagoge oder einen buddhistischen Tempel besuchen oder Referenten für die Erwachsenenbildung einladen wollen
- Moscheegemeinschaften den Kontakt zu den öffentlichen Schulen suchen, um den muslimischen Kindern einen islamischen Glauben zu vermitteln, mit dem sie in ihrer modernen und pluralistischen Mitwelt frei und selbstbewusst leben können
- Gesundheitsbehörden die Zusammenarbeit mit Moscheen suchen, damit Migranten sich freiwillig impfen lassen
- Verantwortliche in Gefängnissen oder anderen öffentlichen Institutionen nach Imamen oder muslimischen Seelsorgerinnen suchen, mit denen sie im Rahmen rechtsstaatlicher Gepflogenheiten verlässlich zusammenarbeiten können
- Eine Jugendliche wegen ihres Kopftuches keine Lehrstelle findet
- In einer Partnerschaft beide in ihrem eigenen Glauben verwurzelt bleiben wollen und doch eine gemeinsame Zukunft planen
Statuten unseres Vereins
- Kategorie: Über uns
Matthias Loretan
Präsident
Neuhofstrasse 72
8590 Romanshorn
matthias.loretan[at]kath.ch
Theologe und Publizist, Gefängnisseelsorger
Leo Gideon
Vorstandsmitglied
Hardstrasse 375430 Wettingen AG
056 493 47 28
leo_gideon[at]yahoo.com
Jude, pensionierter Detailhandelsangestellter
Midjit Osmani
Vorstandsmitglied
Kehlhofstr. 21
8599 Salmsach
078 858 88 05
m.osmani[at]hotmail.com
Imam der VAIG Moschee in Salmsach
Theologe & Doktor in Sufismus
Mark Keller
Vorstandsmitglied
em. Dozent für Religionen und Ethik an der PHTG
Hendrik de Haas
Vorstandsmitglied
Kirchweg 29
8553 Hüttlingen
052 765 11 85
077 472 12 38
pfarramt[at]evang-huettlingen.ch
Pfarrer der evangelischen Kirchgemeinde Hüttlingen
Mark Kilchmann-Kok
Vorstandsmitglied
Grundstr. 8
8590 Romanshorn
071 463 61 41
mark.kilchmann-kok[at]gmx.net
Bahà'i
Sümeyra Karasoy
Vorstandsmitglied
su.koese[at]gmail.com
Theologin, Religionsbeauftragte
für die türkischen Moscheen im Thurgau
Rechnungsführung
Beat Hartmann
Kassier
Platte 9, 8547 Gachnang
052 366 50 15
beat.hartmann[at]bluewin.ch
Ann-Katrin Gässlein
Revisorin
Auf dem Damm 14, 9000 St.Gallen
076 237 32 84
ann-katrin.gaesslein[at]gmx.net
Marcel Oberer
Revisor
Mösli 2 a, 9552 Bronschofen
071 911 20 80
marcel.oberer[at]bluewin.ch
- Kategorie: Über uns
Ich unterstütze den Interreligiösen Arbeitskreis mit einer Spende.
Interreligiöser Arbeitskreis im Kanton Thurgau
8590 Romanshorn
IBAN: CH05 0900 0000 8541 2424 4
PC 85-412424-4
Ich werde Mitglied des Interreligiösen Arbeitskreises im Kanton Thurgau.
- Einzelmitglied CHF 30 / Jahr
- Kollektivmitglied CHF 100 / Jahr
Ich melde mich bei matthias.loretan(at)outlook.com mit folgenden Angaben:
- Namen & Vornamen,
- Organisation (falls Sie sich als Kollektivmitglied anmelden),
- Strasse und Nr.,
- PLZ & Ort,
- Telefonnummer (Fix oder Handy), und
- E-mail-Adresse.
- Kategorie: Über uns
Statuten des Interreligiösen Arbeitskreises im Kanton Thurgau
Statuten im PDF
Artikel 1 (Name und Sitz)
Mit dem Namen „Interreligiöser Arbeitskreis im Kanton Thurgau“ besteht ein unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB. Sitz des Vereins ist am Wohnort der Präsidentin oder des Präsidenten.
Artikel 2 (Zweck)
Der Interreligiöse Arbeitskreis im Kanton Thurgau bezweckt:
- den Aufbau und die Pflege von Beziehungen zwischen Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften im Kanton Thurgau, wozu gegenseitiges Kennenlernen, Respekt und Achtung zählt
- den interreligiösen Dialog
- den Abbau von Vorurteilen und die Förderung von gegenseitigem Respekt und Verständnis
- as Eintreten für Bedürfnisse von religiösen Minderheiten.
Artikel 3 (Mitgliedschaft)
Mitglieder sind
a) natürliche Personen (Einzelmitglieder)
b) juristische Personen (regionale oder lokale religiöse Gemeinschaften), Kollektivmitglieder, vertreten durch 2 Personen, die den Vereinszweck unterstützen.
Artikel 4 (Mitgliederbeitrag und Haftung)
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Vereinsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Mitglieder haften für Verbindlichkeiten des Vereins nur bis zur Höhe des geschuldeten Mitgliederbeitrages.
Artikel 5 (Organe)
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisor/innen.
Artikel 6 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie wird je nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, einberufen. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Aufnahme von neuen Kollektivmitgliedern und entscheidet in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht dem Vorstand übertragen werden.
An einer Versammlung in der ersten Hälfte jeden Jahres (=Jahresversammlung):
- wird der Jahresbericht des Vorstandes entgegengenommen
- wird die revidierte Jahresrechnung genehmigt
- werden die Wahlen durchgeführt: Vorstandsmitglieder, Kassier/in, Rechnungsrevisor/innen
- wird der Mitgliederbeitrag festgesetzt.
Im Übrigen kann jede Versammlung über Anträge zu Vereinsgeschäften beschliessen, sofern diese auf der Traktandenliste angekündigt worden sind.
Jedes Aktivmitglied verfügt über eine Stimme. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Aktivmitglieder gefasst, mit Ausnahme von Statutenrevisionen, wofür die Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Aktivmitglieder erforderlich ist.
Über die Versammlung wird ein Protokoll geführt, das an alle Mitglieder verschickt wird.
Artikel 7 (Vorstand)
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird von der Jahresversammlung gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die Geschäfte nach den Vorgaben der Mitgliederversammlung.
Artikel 8 (Rechnungsrevisor/in)
Die Überprüfung der Rechnungsführung erfolgt durch zwei Rechnungsrevisor/innen.
Artikel 9 (Auflösung)
Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschliessen. Für den Beschluss ist die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Aktivmitglieder erforderlich.
Ein allfällig übrigbleibendes Vereinsvermögen ist nach Tilgung der Verbindlichkeiten nach Möglichkeit einer Organisation mit ähnlicher Zielsetzung im Kanton Thurgau zuzuwenden oder geht an die „Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz (IRAS COTIS)“.
Artikel 10 (Inkraftsetzung)
Diese Statuten wurden an der Versammlung vom 28. Oktober 2010 genehmigt und in Kraft gesetzt. Sie wurden an der Jahresversammlung vom 21. März 2012 (Art. 6 und 7) und an der Jahresversammlung vom 19. Mai 2022 (Art. 1 und 6) geändert.
Fassung vom 19. Mai 2022
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